- uneinbringliche Forderungen
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un|einbringliche Forderungen,Rechnungswesen: als endgültig verloren anzusehende Forderungen (Delkredere).
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
uneinbringliche Forderungen — Forderungen, die endgültig als verloren anzusehen sind. U.F. sind voll bzw. auf den ⇡ Erinnerungswert abzuschreiben. Buchungssatz: ⇡ Sonstige betriebliche Aufwendungen oder ⇡ außerordentliche Aufwendungen an Forderungen. Anders: ⇡ Zweifelhafte… … Lexikon der Economics
zweifelhafte (dubiose) Forderungen — ⇡ Forderungen (Debitoren), deren Zahlungseingang ungewiss ist. 1. Bewertung: Z.F. sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert (beizulegender Wert gemäß § 253 III HGB) anzusetzen. 2. Buchung: Eine z.F. wird, sobald der Eingang sich als unsicher erweist,… … Lexikon der Economics
Zweifelhafte Forderung — Zweifelhafte Forderungen ist ein Begriff aus dem Handelsrecht und dem Rechnungswesen, der die ungewisse Einbringlichkeit von Forderungen beschreibt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Einbringlichkeit der Forderungen 2.1 Einwandfreie Forderungen … Deutsch Wikipedia
Wertberichtigung — Wertberichtigungen sind im Rechnungswesen Korrekturposten auf der Passivseite der Bilanz, die den Buchwert eines Vermögenspostens an seinen niedrigeren tatsächlichen Wert anpassen. Sie stellen eine indirekte Wertkorrektur (indirekte Abschreibung) … Deutsch Wikipedia
internationale Schuldenkrise — internationale Schuldenkrise, Verschuldungskrise, Bezeichnung für die krisenhafte Entwicklung im internationalen Finanzsystem seit 1982, als sich eine Reihe von Entwicklungsländern außerstande sah, ihre bei Industrieländern aufgenommenen… … Universal-Lexikon
Debitor — ist im deutschen Rechnungswesen der Begriff für den Schuldner von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dabei handelt es sich um Lieferantenkredite oder sonstige Warenkredite aus der Geschäftsverbindung mit Kreditoren. Komplementärbegriff… … Deutsch Wikipedia
Kreditor — (lat. credere = glauben, anvertrauen ) ist umgangssprachlich der Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen, der als Lieferant oder Dienstleister tätig wird und damit die Risiken eines Kreditgebers übernimmt. Komplementärbegriff… … Deutsch Wikipedia
Buchforderungen — die in den Geschäftsbüchern vermerkten Forderungen, in erster Linie gegenüber Warenabnehmern: „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, ⇡ Debitoren. Verrechnung mit ⇡ Kreditoren unzulässig. Bei der Bilanzierung sind uneinbringliche… … Lexikon der Economics
Delkredere — I. Handelsrecht:Gewährleistung für den Eingang einer Forderung. Die dem ⇡ Kommissionär gegenüber dem ⇡ Kommittenten bzw. dem ⇡ Handelsvertreter gegenüber seinem Geschäftsherrn obliegende unmittelbare persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten… … Lexikon der Economics
Delkredere — Del|kre|de|re 〈n.; , 〉 Haftung für eine Forderung ● Delkredere stehen für ... [<ital. del credere „(Bürgschaft) des Glaubens“] * * * Delkredere [italienisch] das, / , 1) Handelsrecht: eine vertraglich übernommene Garantie für die… … Universal-Lexikon